Beschreibung
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Achtung!
Die wegen der Wohngeldreform sehr stark gestiegene Anzahl von Anträgen auf Bildungs- und Teilhabe-Leistungen kann derzeit nur mit verlängerten Bearbeitungszeiten von bis zu mehreren Monaten abgearbeitet werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis! Bitte sehen Sie auch von einfachen Sachstandsanfragen ab. Die beantragte Leistung wird bei vorliegender Antragsvoraussetzungen in jedem Fall ab dem Monat der Antragstellung rückwirkend gewährt, Ihnen geht dadurch nichts verloren.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail (siehe Reiter "Überblick"), per Post oder unseren Hausbriefkasten, der an jedem Arbeitstag geleert wird.
In absolut dringenden Ausnahmefällen können Sie telefonisch (Anrufbeantworter) oder per E-Mail eine Nachricht hinterlassen, die in jedem Fall gehört/gelesen und berücksichtigt wird.
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Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht u. a. Kindern von Wohngeldempfangenden oder Kinderzuschlagsberechtigten, zusätzliche Bildungs- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen. In Remscheid nimmt der Fachdienst Soziales und Wohnen die Aufgabe der Umsetzung des o. g. Paketes für Wohngeld- sowie für Kinderzuschlagsempfangende wahr.
Alle Personen unter 25 Jahren, für die Wohngeld bzw. Kinderzuschlag geleistet wird, können vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren, indem sie bzw. ihre Eltern die Leistungen bei der Wohngeldstelle beantragen.
Beantragt werden können Zuschüsse für
- ein- oder mehrtägige Ausflüge der Schule / Kindertageseinrichtung
- den persönlichen Schulbedarf
- die Schülerbeförderung
- eine ergänzende Lernförderung
- eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B.: Mitgliedsbeiträge im Bereich Sport, Kultur u.ä.)
ACHTUNG - neue Sprechzeiten seit 01.07.2024
Montag, Dienstag, Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 – 16:00 Uhr
Freitags: geschlossen
ansonsten Termine nach Vereinbarung