Beschreibung
-Was muss man beim Kauf/Verkauf von Pelzmänteln, Jagdtrophäen, Handtaschen etc., die von streng geschützten Tieren stammen, beachten? -Für diese Gegenstände gelten die artenschutzrechtlichen Vorschriften. Vor dem Verkauf muss eine Cites-Bescheinigung (Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen) bei der unteren Landschaftsbehörde beantragt werden. Die Cites-Bescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn
- der Nachweis erbracht wurde, dass der Gegenstand legal nach Deutschland/in die EU eingeführt wurde (z. B. durch eine Einfuhrgenehmigung)
- der Nachweis erbracht wurde, dass der Gegenstand vor der Unterschutzstellung der jeweiligen Tierart nach Deutschland/in die EU eingeführt wurde (z. B. durch Einfuhrgenehmigung, Kaufbelege etc.)
- der Gegenstand in Deutschland/in der EU legal erworben wurde (z. B. Kaufbelege)
Sofern keine Nachweise erbracht werden können, muss durch die kostenpflichtige Hinzuziehung eines vom Ministerium anerkannten Sachverständigen das Alter und ggf. die Tierart, aus der der Gegenstand hergestellt wurde, bestimmt werden.