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Stadt Remscheid

Anzeigepflicht für geschützte Arten

Derjenige, der ein artengeschütztes Tier hält, muss die Haltung dieses Tieres gegebenenfalls bei der Unteren Landschaftsbehörde anzeigen.

Beschreibung

Der Anzeigepflicht unterliegen alle besonders und streng geschützten Arten:

Besonders geschützte Arten:

  • International gefährdete Arten des Anhangs B der EG-Verordnung 338/97
  • alle europäischen Vogelarten Arten, die in Anlage 1, Spalte 2 der BArtSchV mit einem Kreuz (+) gekennzeichnet sind

Streng geschützte Arten:

  • Arten des Anhangs A der EG-Verordnung 338/97
  • Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie Arten, die in Anlage 1, Spalte 3 der BArtSchV mit einem Kreuz (+) gekennzeichnet sind

Wann und wo ist die Haltung besonders oder streng geschützter Tiere anzuzeigen?

Die Haltung der Tiere muss unverzüglich nach Übernahme in den Haushalt schriftlich bei der Unteren Landschaftsbehörde angezeigt werden. Dabei sind Kopien der Herkunftsnachweise/Cites-Bescheinigungen (Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen) der Tiere beizufügen.

Die Anzeige kann formlos oder mit dem Downloadformular erfolgen.

Erläuterungen und Hinweise

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