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Stadt Remscheid

Ausnahmen von der Anzeigepflicht im Artenschutz

Derjenige, der ein artengeschütztes Tier hält, muss die Haltung dieses Tieres in der Regel bei der Unteren Landschaftsbehörde anzeigen.

Beschreibung

Auskünfte über die Ausnahmen von der Anzeigepflicht besonders geschützter Arten erteilt die Untere Landschaftsbehörde

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