Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

Genehmigungspflichtige Verkäufe/Käufe lebender artgeschützter Exemplare

Beschreibung

Die Verkäufe/Käufe folgender Tiere sind genehmigungspflichtig:

  • Arten des Anhang A (streng geschützte Arten) der EG-ArtSchVO:
    hierfür ist eine Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen (Cites) erforderlich
  • Arten des Anhang B (besonders geschützte Arten) der EG-ArtSchVO:
    nicht genehmigungspflichtig
    (jedoch Nachweis, dass Exemplar rechtmäßig gezüchtet, rechtmäßig in die EG eingeführt bzw. rechtmäßig innerhalb der EG der Natur entnommen wurde)
  • Arten der Anlage 1 der BArtSchV, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie,
    Europäische Vogelarten mit Ausnahme von Naturentnahmen:
    nicht genehmigungspflichtig
    (jedoch Nachweis, dass Exemplar rechtmäßig gezüchtet, rechtmäßig in die EG eingeführt bzw. rechtmäßig innerhalb der EG der Natur entnommen wurde)

Für Naturentnahmen sind grundsätzlich Sondergenehmigungen erforderlich!

Erläuterungen und Hinweise

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz