Beschreibung
Die Verkäufe/Käufe folgender Tiere sind genehmigungspflichtig:
- Arten des Anhang A (streng geschützte Arten) der EG-ArtSchVO:
hierfür ist eine Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen (Cites) erforderlich - Arten des Anhang B (besonders geschützte Arten) der EG-ArtSchVO:
nicht genehmigungspflichtig
(jedoch Nachweis, dass Exemplar rechtmäßig gezüchtet, rechtmäßig in die EG eingeführt bzw. rechtmäßig innerhalb der EG der Natur entnommen wurde) - Arten der Anlage 1 der BArtSchV, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie,
Europäische Vogelarten mit Ausnahme von Naturentnahmen:
nicht genehmigungspflichtig
(jedoch Nachweis, dass Exemplar rechtmäßig gezüchtet, rechtmäßig in die EG eingeführt bzw. rechtmäßig innerhalb der EG der Natur entnommen wurde)
Für Naturentnahmen sind grundsätzlich Sondergenehmigungen erforderlich!