Beschreibung
Die artenschutzrechtliche Prüfung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) stellt einen unbedingt zu berücksichtigenden Umweltbelang dar, da das Artenschutzrecht unmittelbar gilt und im Planungsprozess keiner Abwägung unterliegt.
Die artenschutzrechtliche Prüfung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) stellt einen unbedingt zu berücksichtigenden Umweltbelang dar, da das Artenschutzrecht unmittelbar gilt und im Planungsprozess keiner Abwägung unterliegt.
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