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Stadt Remscheid

Artenschutzrechtliche Prüfung im Rahmen von Planverfahren

Beschreibung

Die artenschutzrechtliche Prüfung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) stellt einen unbedingt zu berücksichtigenden Umweltbelang dar, da das Artenschutzrecht unmittelbar gilt und im Planungsprozess keiner Abwägung unterliegt.

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