Beschreibung
Sollten anlässlich der Veranstaltung alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, benötigen Sie zusätzlich eine gaststättenrechtliche Gestattung.
Sollten Sie Tonwiedergabegeräte einsetzen wollen, ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz notwendig.
Fliegende Bauten (z. B. Festzelt, Karussel, usw.) sind von der Bauordnungsbehörde abzunehmen.