Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

Veranstaltungen: gewerberechtl. Festsetzung

Folgende Arten von Veranstaltungen sind durch die örtliche Ordnungsbehörde in Form einer gewerberechtlichen Festsetzung zu genehmigen:
Jahrmärkte, Spezialmärkte, Messen, Ausstellungen, Volksfeste (Kirmes), Wochenmärkte, Großmärkte

Beschreibung

Sollten anlässlich der Veranstaltung alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, benötigen Sie zusätzlich eine gaststättenrechtliche Gestattung.

Sollten Sie Tonwiedergabegeräte einsetzen wollen, ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz notwendig.

Fliegende Bauten (z. B. Festzelt, Karussel, usw.) sind von der Bauordnungsbehörde abzunehmen.

Veranstaltungen: gewerberechtl. Festsetzung

Erläuterungen und Hinweise

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz