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Stadt Remscheid

Personalausweis: Beantragung bei gesundheitlicher Beeinträchtigung

Beschreibung

WICHTIGER HINWEIS
Seit dem 02. August 2021 werden bei neu ausgestellten Personalausweisen verpflichtend zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert.
Bisher war die Speicherung der Fingerabdrücke freiwillig. Die neue Kombination aus biometrischen Lichtbild und Abdrücken soll für mehr Sicherheit sorgen und Betrugsfällen vorbeugen. Mit dieser Neuregelung wird eine EU-Verordnung umgesetzt.
Dadurch ist die Beantragung eines regulären Personalausweises durch den Außendienst nicht mehr möglich.
In einigen Fällen reicht es zur Erledigung persönlicher Anliegen aus, als Zusatz zum abgelaufenen Ausweis eine aktuelle Meldebescheinigung zu beantragen.

Sollte ein gültiges Dokument jedoch unerlässlich sein, so ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises (Gültigkeit beträgt maximal 3 Monate) möglich.
Ist bei einer gesundheitlichen Beeinträchtigung absehbar, dass sich der Zustand nicht verbessert, kann von der Ausweispflicht befreit werden.

Personen, die aufgrund einer Krankheit, einer Behinderung oder ihrer Gebrechlichkeit nicht in der Lage sind, persönlich zur Behörde zu kommen, sollten sich mit dem Passamt in Verbindung setzen.

Unter der Voraussetzung, dass der Betroffene sich nicht anders helfen kann, aber einen Ausweis benötigt, wird ein Termin mit einem Mitarbeiter der Behörde in der Wohnung abgesprochen.

                                                                             

Empfehlung

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen (vgl. auch: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes) und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen. Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Risiko bei den Reisenden. Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen (bspw. für die zusätzliche Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, für eine etwaige Umbuchung der Reise) kann seitens der Pass-/ Ausweisbehörden nicht erfolgen.

Personalausweis: Beantragung bei gesundheitlicher Beeinträchtigung

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