Beschreibung
Ab dem 28.03.2024 ist die terminlose Beantragung von Ausweisdokumenten wieder möglich.
Terminlos können Sie nach Ziehung einer Wartemarke Ihren Ausweis / Ihren Reisepass an folgenden Tagen beantragen:
Dienstag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Selbstverständlich können Ausweise / Pässe auch weiterhin nach Terminvereinbarung beantragt werden.
Termine können online oder telefonisch über das Bergische ServiceCenter vereinbart werden. Den Link zum Online Terminkalender finden Sie unter Downloads/Links.
Ein zweiter Reisepass kann ausgestellt werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.
Dies ist oft der Fall, wenn für mehrere nacheinander zu besuchende Staaten die Visabeantragung parallel erfolgen muss. Insofern sind Geschäftsleute, Forscher und das fliegende Personal der Fluggesellschaften vorrangig betroffen.
In manchen arabischen Staaten ist keine Einreise mit einem Pass möglich, in dem schon Einreisestempel von Israel enthalten sind - umgekehrt gilt das Gleiche.
Ein zweiter Reisepass ist immer nur sechs Jahre gültig.
Empfehlung
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen (vgl. auch: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes) und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen. Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Risiko bei den Reisenden. Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen (bspw. für die zusätzliche Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, für eine etwaige Umbuchung der Reise) kann seitens der Pass-/ Ausweisbehörden nicht erfolgen.