Beschreibung
Die Reinigungspflicht obliegt den Eigentümern der angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke. Bei Laubfall kommt gegebenfalls eine tägliche Gehwegreinigung in Betracht.
Der Unrat, der auf dem Gehweg zusammengefegt wurde, darf nicht auf die Strasse geschoben werden sondern ist zu entfernen.
Gehwegreinigung
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