Beschreibung
Termine (Öffnet in einem neuen Tab) können online oder telefonisch über das Bergische Service Center vereinbart werden.
Freitags ist eine Vorsprache auch ohne Termin durch Ziehung einer Wartemarke möglich.
Bei Diebstahl oder Verlust eines oder beider amtlichen Kennzeichen ist aus Sicherheitsgründen eine Umkennzeichnung zwingend erforderlich. Es ist in diesen Fällen nicht möglich ein Ersatzschild abstempeln zu lassen. Die gestohlenen oder abhanden gekommenen Kennzeichen werden für zehn Jahre gesperrt.
Wurden amtliche Kennzeichen lediglich beschädigt, sind aber noch komplett vorhanden, können neue Ersatzkennzeichen geprägt werden. Eine Umkennzeichnung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Eine Umkennzeichnung kann aber auch jederzeit ohne Angabe von Gründen beantragt werden.