Beschreibung
Schwangere Asylbewerberinnen, die Anspruch auf Leistungen nach § 3 AsylbLG haben, können im Fachdienst Zuwanderung – Abteilung Wirtschaftliche Hilfen und Betreuung für Flüchtlinge – einen Anspruch auf Schwangerschaftsmehrbedarf geltend machen. Gewährt werden insbesondere Leistungen, die im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhaltes unerlässlich sind. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf einen pauschalen Mehrbedarf wegen Schwangerschaft besteht. Dies entspricht der aktuellen Rechtsprechung (Beschluss des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 29.08.2016 (L 20 AY 54/16 B ER)).
Asylbewerberinnen, welche ein Kind erwarten, können vor dem geplanten Geburtstermin im Fachdienst Zuwanderung – Abteilung Wirtschaftliche Hilfen und Betreuung für Flüchtlinge – einen Antrag auf Babyerstausstattung stellen. Die Babyerstausstattung wird nach Prüfung des Einzelfalles in Form von Geld- bzw. Sachleistungen gewährt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Info-Blatt (Öffnet in einem neuen Tab) im Bereich "Downloads/Links"