Kreiswahlvorschläge
Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 36 (Remscheid I -Oberbergischer Kreis III) können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden.
Spätester Termin hierfür ist Donnerstag, der 17. März 2022, 18.00 Uhr.
Ich bitte zu beachten, dass die Einreichungsfrist eine Ausschlussfrist ist. Verspätet eingereichte Wahlvorschläge sind nicht zulassungsfähig. Daher wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin, die im Amtsblatt der Stadt Remscheid am 15.12.2021 erscheinen wird.
Gerne können Sie bei Fragen auch das Wahlamt unter der Telefonnummer 16 - 28 79 kontaktieren.
Anlagen zu Kreiswahlvorschlägen
- Anlage 10a - Versicherung an Eides statt Kreiswahlleiter (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 11a - Kreiswahlvorschlag (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 12a - Zustimmung Bewerber Kreiswahlvorschlag (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 13 - Bescheinigung Wählbarkeit (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 15 - Bescheinigung Wahlrecht (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 9a - Niederschrift Aufstellungsversammlung Bewerber (Öffnet in einem neuen Tab)
Covid-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung
Wichtiger Hinweis des Landeswahlleiters NRW:
Zur Information der Parteien und Wählergruppen wird auf die Verordnung über die Aufstellung von Wahlbewerbern und die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlungen für die Wahl zum 18. Landtag Nordrhein-Westfalen unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19 Wahlbewerberaufstellungsverordnung NRW) vom 26. November 2021 (GV. NRW. 2021 S. 1190d), hingewiesen.
Unterstützungsunterschriften
Die Kreiswahlvorschläge von Parteien, die nicht im Landtag oder im Deutschen Bundestag aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Land ununterbrochen seit deren letzter Wahl vertreten sind, müssen ferner von mindestens 50 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet (nicht mehr 100!) sein; dies gilt auch für Wahlvorschläge von Wählergruppen und Einzelbewerbern.
Die Wahlberechtigung ist nachzuweisen. Die ordnungsgemäße Unterzeichnung mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner bis zum Ablauf der Einreichungsfrist ist Voraussetzung für das Vorliegen eines gültigen Wahlvorschlags.
Die entsprechenden Vordrucke nach Anlage 14a erhalten Sie auf Anfrage beim Wahlamt der Stadt Remscheid.