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Stadt Remscheid

Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung

Seit dem 1. April 2025 fördert die Stadt Remscheid das Anlegen von Dach- und Fassadenbegrünungen im Stadtgebiet. Auf dieser Seite befinden sich alle Informationen und Formulare zum Förderprogramm.

Begrüntes Dach

Vorteile

Dach- und Fassadenbegrünungen besitzen zahlreich Vorteile, nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die Eigentümer*innen!

Kostenvorteile: Sowohl Fassaden- als auch Dachbegrünungen steigern die Dämmwirkung des Gebäudes, so dass Energie eingespart werden kann. Außerdem sorgen sie für einen Schutz der Dachabdichtung, beziehungsweise der Fassade vor Umwelteinflüssen, was zu einer längeren Lebensdauer und somit zu weiteren Einsparungen führt. Im Falle einer Dachbegrünung mit ausreichender Aufbaustärke reduziert sich außerdem die für die Dachfläche fällige Niederschlagswassergebühr um 50 % ( Siehe Entwässerungsgebührensatzung, §3 (Öffnet in einem neuen Tab).).

Eine Kombination von Gründach und Photovoltaik macht sich übrigens besonders bezahlt, da Gründächer mit ihren vergleichsweise niedrigen Temperaturen für eine Effizienzsteigerung der Photovoltaikmodule sorgen.

Umweltvorteile: Dach- und Fassadenbegrünungen verbessern durch Sauerstoff-Produktion, Luftreinigung und Feinstaubbindung die Luftqualität. Und sie sorgen, besonders an heißen Sommertagen, dank Verdunstung für eine willkommene Abkühlung.

Begrünungen wirken lärmreduzierend. Zudem bieten sie Nahrung und Lebensraum für unterschiedliche Tierarten und leisten damit einen Beitrag zur Artenvielfalt.

Gründächer halten zusätzlich Regenwasser zurück, dies bedeutet, vor allen Dingen bei Starkregenereignissen, eine Entlastung der Kanalisation. Dieser Effekt ist in Kombination mit Retentionsdächern sogar noch ausgeprägter.

Förderung

Fassadenbegrünung mit Rankhilfe

Es wird die Installation von Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen auf dem Gebiet der Stadt Remscheid bei Neu- und Bestandsbauten gefördert. Alle Förderbedingungen, Einschränkungen und benötigten Unterlagen können der Förderrichtlinie unter dem Reiter „Downloads“ entnommen werden. Dort befindet sich auch das Antragsformular.

Die Kombination mit Photovoltaik und Retentionsdächern wird begrüßt, aber nicht explizit gefördert.

Ob ein Dach für eine Dachbegrünung geeignet ist, kann dem Gründachkataster NRW entnommen werden (Siehe „Weiterführende Informationen“).

Weiterführende Informationen

Klimaanpassung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Bundesverband GebäudeGrün e.V.
  • Bundesverband GebäudeGrün e.V.