Beschreibung
Beförderernummern werden für die Anzeige nach §53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (Transport von nicht gefährlichen Abfällen), für die Anzeige nach §54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (Beantragung einer Beförderungserlaubnis für den Transport von gefährlichen Abfällen) bzw. für die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb im Bereich "Befördern und Einsammeln" benötigt. Die Beantragung kann vorab telefonisch erfolgen.