Beschreibung
Händler*innen und Makler*innen von nicht gefährlichen Abfällen, die ihren Betriebssitz in Remscheid haben, müssen der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde die von ihnen ausgeübte Tätigkeit nach § 53 KrWG anzeigen. Für das Handeln und Makeln mit gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis nach § 54 KrWG zu beantragen.
Für diese Tätigkeiten wird eine Maklernummer benötigt. Das gilt ebenfalls für Makler*innen und Händler*innen von gefährlichen Abfällen um am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen zu können. Die Beantragung kann vorab telefonisch erfolgen.