Beschreibung
ACHTUNG WICHTIGE INFORMATION
Bedingt durch die aktuelle Lage bleibt der Zutritt für den allgemeinen Publikumsverkehr ohne gültigen Termin untersagt.
Termine können online oder telefonisch über das Bergische ServiceCenter vereinbart werden.
Den Link zum Online Terminkalender finden Sie unter Downloads/Links.
Ebenso haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Zulassungsvorgänge über die Autohäuser oder Zulassungsdienste abwickeln zu lassen.
Das "Oldtimer-Kennzeichen" wird für Fahrzeuge zugeteilt, die aufgrund eines Gutachtens nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung ( StVZO ) eines amtlich anerkannten Sachverständigen eine Betriebserlaubnis als Oldtimer gem. § 9 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Ziffer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ) erlangt haben.
Vorraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug mindestens 30 Jahre ( ab Tag der Erstzulassung ) alt ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.
Das Fahrzeug erhält eine normale Kennzeichenkombination, die zusätzlich mit einem "H" ergänzt wird. Ein H-Kennzeichen ist für historisch Fahrzeuge bei allen Zulassungsarten möglich.
Neu:
Seit dem 01.10.2017 ist für diese historischen Fahrzeuge auch ein Saisoneintrag möglich!
Aufpassen muss man jedoch bei der Kennzeichenkombination, diese darf für einen Saison-Oldtimer nur 6 Stellen haben!(Bsp.: RS - XX 12; od. RS - X 123)
Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer beträgt für solche Fahrzeuge pauschal 191,00 Euro (für Krafträder 46,00 €).