Beschreibung
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
1. Alternative
Das Wohnmobil (sofern als PKW oder Nutzfahrzeug zugelassen) hat eine gelbe Plakette, wurde vor dem 1. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter zugelassen und eine Nachrüstung des Wohnmobils, mit der die für den Zugang zu der Umweltzone erforderliche Schadstoffgruppe erreicht werden kann, ist technisch nicht möglich. Eine entsprechende Bestätigung bekommen betroffene Halter ausschließlich beim TÜV. Sie muss gut sichtbar im Fahrzeug ausliegen. Ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadt ist in diesem Fall nicht mehr notwendig.
2. Alternative
Das Wohnmobil hat keine oder eine rote Plakette, wurde vor dem 1. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter zugelassen und eine Nachrüstung des Wohnmobils, mit der die für den Zugang zu der Umweltzone erforderliche Schadstoffgruppe erreicht werden kann, ist technisch nicht möglich. Eine entsprechende Bestätigung bekommen betroffene Halter ausschließlich beim TÜV. In diesen Fällen kann für die Strecke vom Wohnort bis zur nächsten Autobahnauffahrt auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
3. Alternative
Das Wohnmobil wurde vor dem 1. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter zugelassen und eine Nachrüstung des Wohnmobils ist mit Kosten von mehr als 4.500,- Euro verbunden. In diesen Fällen kann für die Strecke vom Wohnort bis zur nächsten Autobahnauffahrt auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.