Grundsatz
"Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kann die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben (Baulast)."
[§ 85 Abs. 1 BauO NRW]
Eintragung in das Baulastenverzeichnis
Die Baulast ist ein bauordnungsrechtliches Instrumentarium, mit dem bestimmte baurechtswidrige Verstöße ausgeräumt werden können, die ansonsten zur Ablehnung eines Bauantrages führen würden. Im Bedarfsfall können auch andere Grundstücke zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit mit einer Baulast belastet werden.
Die Baulast entsteht durch die schriftliche Erklärung der jeweiligen Grundstückseigentümerin bzw. des jeweiligen Grundstückseigentümers vor der Bauaufsichtsbehörde oder vor der öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin / dem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur und der anschließenden Eintragung in das Baulastenverzeichnis durch die Bauaufsichtsbehörde. Sind mehrere Eigentümer vorhanden, sind die Unterschriften aller Mit-Eigentümer erforderlich.
Typische Anwendungsfälle sind z. B. die öffentlich-rechtliche Sicherung einer Erschließung (Zuwegung, Leitungsrecht), fehlende Abstandflächen, Sicherung gemeinsamer Gebäudeteile und Bindung von Stellplätzen, die nicht, auf dem eigenen Grundstück liegen.
Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung und ersetzt keine privatrechtliche Regelung. In vielen Anwendungsfällen ist es ratsam, den Inhalt der Baulast auch privatrechtlich in das Grundbuch zu übernehmen.
Gebühren
100 bis 250 € (je Baulast gemäß Empfehlung des Deutschen Städtetages)
Links / Downloads
- Infoblatt Baulasten (Öffnet in einem neuen Tab)
- Antrag Eintragung einer Baulast
- Antrag Löschung einer Baulast
- Kostenübernahmeerklärung bei Eintragung / Löschung einer Baulast
- Abstandsflächenbaulast (Öffnet in einem neuen Tab)
- Baulast Grundstücksteilung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Baulast zur Sicherung von Abstandsflächen bei Grundstücksteilung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Baulast Anbauverpflichtung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Baulast Brandschutzabstand (Öffnet in einem neuen Tab)
- Baulast zur Sicherung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten (Öffnet in einem neuen Tab)
- Baulast zur Sicherung der Schmutz- und Niederschlagswassers (Öffnet in einem neuen Tab)
- Baulast Stellplatzbindung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Vereinigungsbaulast (Öffnet in einem neuen Tab)
- Vereinigungsbaulast (bei Grundstücksteilung) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Baulast zur Sicherung der Feuerwehrzufahrt (Öffnet in einem neuen Tab)
- Zuwegungsbaulast (Öffnet in einem neuen Tab)
- Baulast zur Sicherung der Zuwegung bei Grundstücksteilung (Öffnet in einem neuen Tab)
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erhält jeder, der ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft hat und dies schriftlich nachweist (Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht der Eigentümerin / des Eigentümers)
Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage werden benötigen:
- Name und Anschrift der/des Anfragenden (gleichzeitig Rechnungsempfänger)
- Gemarkung, Flur und Flurstück(e) des/der betroffenen Grundstück(e)
- Lage des/der Grundstücks(e) (Straße und ggfs. Hausnummer)
Links / Downloads
Gebühren
pro belastetem Flurstück 50,00 €/Baulast (max. 150,00 €)
pro unbelastetem Flurstück 30,00 €/Baulast
Kontakt
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Ort
Fachdienst Bauen, Vermessung, Kataster
Bauaufsicht
Ludwigstraße 14
42853 Remscheid