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Stadt Remscheid

Digitale Antragsmöglichkeiten für staatliche Unterstützungsleistungen

Im Bereich der staatlichen Unterstützungsleistungen haben wir unser Online-Serviceangebot mit dem Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) sowie der Beantragung von Unterhaltsvorschuss erweitert.

Newsletter-Artikel vom 07.05.2024

Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) 

Diese Dienstleistung richtet sich an Jugendliche im Alter von 15 bis einschließlich 17 Jahren, die in das Berufsleben eintreten. Sie dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate von einer Ärztin oder einem Arzt untersucht worden sind und dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin hierüber eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Die Jugendlichen müssen somit vor Beginn einer Beschäftigung, die nicht geringfügig ist und länger als zwei Monate dauert, ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Für diese Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der bei der Gemeinde am Wohnort beantragt werden muss und der gebührenfrei unter der Rubrik „Arbeit, Ruhestand und Gewerbe“ erhältlich ist. Für die Untersuchung besteht freie Arztwahl. Die Untersuchung selbst ist für die Jugendlichen ebenfalls kostenlos.

Die Einführung dieser Online-Dienstleistung ist ein weiterer Schritt hin zu einer modernen und bürgernahen Verwaltung. Sie ermöglicht es, Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten den bürokratischen Prozess zu vereinfachen und die erforderlichen Unterlagen bequem von zu Hause aus online zu beantragen und unmittelbar auch online zu erhalten.

Wir ermutigen daher alle betreffenden Jugendlichen und Erziehungsberechtigten, diese neue Online-Option zu nutzen, um die erforderliche Untersuchungsberechtigung für eine Beschäftigung zu erhalten.

Weitere Informationen zum Untersuchungsberechtigungsschein sowie den Link zur Online-Beantragung finden Sie direkt in unserem Serviceportal unter:

 Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) beantragen - Serviceportal Stadt Remscheid (Öffnet in einem neuen Tab)

Unterhaltsvorschuss

Für Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keine oder zu wenig Unterhaltszahlungen erhalten, besteht die Möglichkeit, für das Kind bzw. die Kinder Unterhaltsvorschuss in Anspruch zu nehmen. Dieser Vorschuss soll helfen, die finanzielle Lebensgrundlage eines Kindes zu sichern.

Die digitale Beantragung inkl. vorheriger Überprüfung der Voraussetzungen („Schnell-Check“) wurde eingeführt, um die Beantragung zu vereinfachen und den Eltern eine zeitnahe Unterstützung zu bieten. 

Darüber hinaus kann die jährliche Überprüfung für den Unterhaltsvorschuss nun ebenfalls online durchgeführt werden. Dies ermöglicht eine effiziente Aktualisierung der Informationen und stellt sicher, dass die Unterstützung weiterhin angemessen bereitgestellt wird.

Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss sowie den Link zur Online-Beantragung finden Sie direkt in unserem Serviceportal unter:

 Unterhaltsvorschuss - Serviceportal Stadt Remscheid (Öffnet in einem neuen Tab)

Ihre Kontaktadresse zum Serviceportal

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Digitalisierung Stadt Remscheid
  • Kampagne zum digitalen UBS. Foto: Landesregierung NRW

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