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Stadt Remscheid

5 Fragen an: Unseren (und natürlich Ihren) Datenschutzbeauftragten

Der Schutz der Daten unserer Bürgerinnen und Bürger, die uns ihre Daten anvertrauen, liegt uns am Herzen.
Wie wird der Datenschutz bei der Stadt Remscheid "gelebt"? Wir haben unseren Datenschutzbeauftragten für Sie interviewt.

Newsletter-Artikel vom 07.05.2024

Wie ist Ihre Stellung bei der Stadt Remscheid und wie werden Sie in die Projekte zur Digitalisierung eingebunden?

Als Beauftragter für den Datenschutz bin ich organisatorisch im städtischen Fachdienst Recht und Vergabe angesiedelt, dabei jedoch nicht weisungsgebunden. Das bedeutet, ich kann direkt und unmittelbar zu allen Themen des Datenschutzes in Bezug auf die Fachdienste der Stadt Remscheid angesprochen werden und bin frei in meinen Entscheidungen. Ich beurteile Sachverhalte in Eigenverantwortung entsprechend den gesetzlichen Regelungen.

In allen Projekten zur Digitalisierung hat es sich etabliert, zu Beginn der Vorhaben direkt mit eingebunden zu werden. Das funktioniert sehr gut und ich kann meine Überlegungen zum Datenschutz anbringen. Es ist immer besser begleitend datenschutzrechtliche Fragestellungen zu erörtern als nachträglich eventuelle Korrekturen anbringen zu müssen.

Sie sind also grundsätzlich innerhalb der Stadtverwaltung immer bei der Verarbeitung personenbezogener Daten einzuschalten. Warum ist das wichtig und was sind personenbezogene Daten?

Ja, richtig. Datenschutz bedeutet, dass die eigenen personenbezogenen Daten nicht einfach von Anderen genutzt werden dürfen. Die Informationen sind sehr persönlich und jeder Mensch soll selbst bestimmen können, wer außer ihm diese Informationen haben darf und wer nicht. Dazu gibt es allerdings Ausnahmen, z. B. wenn andere Gesetze dies anders verpflichtend regeln. 

Es ist auch nicht so, dass grundsätzlich in einem städtischen Fachdienst für bestimmte Zwecke erhobene Daten innerhalb der gesamten Stadtverwaltung zugänglich sind. Die verarbeitende Stelle ist verantwortlich dafür, dass die Daten in ihrem Hoheitsbereich bleiben. Auch hier gibt es Ausnahmen, wenn z. B. andere Fachdienste oder Dritte nachweisen können, dass sie berechtigt sind, diese Daten zu bekommen. 

Insofern ist Datenschutz ein weites Feld und die wenigsten Daten in einer Kommunalverwaltung haben keinen Personenbezug.

Daten sind nach den Gesetzen personenbezogen, wenn sie eindeutig einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet sind oder diese Zuordnung zumindest mittelbar erfolgen kann. Im Umkehrschluss heißt das, dass der Datenschutz u. a. bei Angaben über Körperschaften, Stiftungen, Anstalten, Firmen und Vereine in der Regel nicht greift. Ausnahme dazu wäre, wenn z. B. die Daten einer juristischen Person mit den Daten der dahinterstehenden, natürlichen Person übereinstimmen.

Einige Beispiele für personenbezogene Daten einer Person sind:
Vorname, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geschlecht, Geburtsdatum, Haar und Augenfarbe, Konto und Kreditinformationen, Personalausweisnummer, Steuernummer, KFZ Kennzeichen, Religion, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualität, biometrische Daten. Auch eine bloße Internet - (IP) Adresse fällt hierunter.

In welchen Fällen werden Sie von sich aus aktiv?

Grundsätzlich erhalte ich über Datenschutzbeschwerden Kenntnis von Sachverhalten, die eine Überprüfung erfordern. Diese Beschwerden kommen auch von unserer Aufsichtsbehörde, der Landesdatenschutzbeauftragten NRW, sofern sich Bürgerinnen und Bürger direkt an diese wenden. Ich greife das Thema dann auf und recherchiere den Sachverhalt, hole mir von den tangierten Fachdiensten Stellungnahmen ein und mache mir ein eigenes Bild. Am Ende eines solchen Prozesses steht dann meine Stellungnahme mit Empfehlungen oder klaren Forderungen nach Behebung eines möglicherweise datenschutzrechtlichen fehlerhaften Verhaltens.

Vor knapp sechs Jahren trat die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wie hat sich die DS-GVO auf Ihre Arbeit ausgewirkt?

Der Datenschutz war auch schon vor der DS-GVO ein Thema, nur als nationales Recht. Im Übrigen greift der Datenschutz auch schon immer in der analogen Welt, also auch ohne, dass Bits und Bytes bewegt werden. Durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung ist mehr Transparenz in das Thema gekommen, die Menschen sind mehr sensibilisiert und kümmern sich besser um ihre Daten und deren Schutz. Das ist sehr gut und wichtig. 

Es bedeutet für mich mehr Aufmerksamkeit und mehr Anfragen und Hinweise, also auch viel mehr Arbeit. Aber das ist auch gut so und ich mache es gerne.

Mehr digitale Angebote bedeuten per se mehr datenschutzrechtliche Fragestellungen, klar. Zum Beispiel muss ich auch bei jeder neuen Web-Cam oder Videoüberwachung meine Stellungnahme abgeben, die durch die städtischen Fachdienste betrieben werden.

Welche Rechte haben die Betroffenen? Wer hilft bei Fragen zum Datenschutz bzw. welche Kontaktmöglichkeiten gibt es?

 Die DS-GVO (Öffnet in einem neuen Tab) definiert die Rechte im Kapitel 3. Diese sind im Rahmen der jeweiligen, gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen:

  • Auskunftsrecht
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung und Widerruf der Einwilligung
  • Recht zur Berichtigung und Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht auf keine alleinige automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
  • Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Diese Rechte können nach Art. 23 DS-GVO allerdings unter gewissen Voraussetzungen eingeschränkt werden.

Die übergeordnete Datenschutz-Aufsichtsbehörde für die Tätigkeiten der Stadtverwaltung Remscheid kann jederzeit von jeder Person kontaktiert werden und ist wie folgt erreichbar:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf

Telefon: +49 211 38424-0

E-Mail: Poststelleldi.nrwde

Alle Bürgerinnen und Bürger können sich auch direkt bei mir mit Fragen oder bei festgestellten Verstößen in Bezug auf die Tätigkeiten der Stadtverwaltung Remscheid melden. Ich bin wie folgt erreichbar:

E-Mail-Adresse: Datenschutzremscheidde

Anschrift: 42853 Remscheid, Martin-Luther-Str. 28

Wer sich grundsätzlich über Datenschutz aus sicheren Quellen informieren möchte, kann dies mittels folgender Link-Tipps tun:

 Datenschutzkonferenz (Öffnet in einem neuen Tab)(Seite des höchsten deutschen Datenschutzgremiums)

 Seite des Bundesdatenschutzbeauftragten (Öffnet in einem neuen Tab)

 Seite der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW (Öffnet in einem neuen Tab)

Dieses Interview wurde geführt von den Projektleitungen der Digitalisierung mit dem Kommunalen Datenschutzbeauftragten der Stadt Remscheid.

Digitalisierung der Stadt Remscheid

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  • öffentlich

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