Funktion
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die kreisfreien Städte (z. B. Remscheid), die Großen kreisangehörigen Städte und die Mittleren kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörden sowie die Kreise für die übrigen kreisangehörigen Gemeinden.
Für den Vollzug der Landesbauordnung (BauO NRW) sowie anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie die Nutzung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig. Die Bauaufsicht der Stadt Remscheid ist u.a. verantwortlich für:
- die Durchführung von Baugenehmigungsverfahren und somit die Prüfung der Bauvoranfragen und Bauanträge,
- die Bauüberwachung,
- die Bauzustandsbesichtigungen,
- die wiederkehrenden Prüfungen bei Sonderbauten,
- Bauordnungsverfahren sowie die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, sonstige Verfahren, für die die Landesbauordnung eine Zuständigkeit der unteren Bauaufsicht vorsieht.
Darüber hinaus bestehen weitere Aufgaben, die sich nicht aus der Landesbauordnung ergeben, aber zur Tätigkeit der Bauaufsichtsbehörden dazu gehören, wie z.B. die Mitwirkungen in anderen Genehmigungsverfahren als zu beteiligende Stelle, Aufbereitung von Informationen für kommunalpolitische Gremien, Mitwirkung im Rahmen von Petitionsverfahren etc.
Aufgaben
- Bauberatung
- Baugenehmigungsverfahren (Voranfragen, Bauanträge)
- Bauüberwachung / Bauzustandsbesichtigungen
- Wiederkehrende Prüfungen
- Freistellungsverfahren, Fliegende Bauten PDF-Datei 239,78 kB
- Eintragung von Baulasten
- Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
- Bauordnungsrechtliche Maßnahmen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Auskünfte zu baulichen Anlagen / Bauaktenarchiv
Kontakt
Kontakt
Ort
Fachdienst Bauen, Vermessung, Kataster
Bauaufsicht
Ludwigstraße 14
42853 Remscheid