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Stadt Remscheid

Reisepass

Beantragung eines Reisepasses

Beschreibung

Ab dem 28.03.2024 ist die terminlose Beantragung von Ausweisdokumenten wieder möglich.

Terminlos können Sie nach Ziehung einer Wartemarke Ihren Ausweis / Ihren Reisepass an folgenden Tagen beantragen:

Dienstag           07:30 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Donnerstag         07:30 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 - 17:30 Uhr  
Freitag            07:30 Uhr - 13:00 Uhr

Selbstverständlich können Ausweise / Pässe auch weiterhin nach Terminvereinbarung beantragt werden.  

Termine können online oder telefonisch über das Bergische ServiceCenter vereinbart werden.  Den Link zum Online Terminkalender finden Sie unter Downloads/Links.

Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit wird auf Antrag ein Reisepass ausgestellt.

Die Beantragung muss persönlich durch den Passbewerber oder durch die Passbewerberin erfolgen. Bei der Abholung des Passes können Sie sich dagegen auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt zehn Jahre. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt sie sechs Jahre.

Der Reisepass ist mit biometrischen Merkmalen versehen. Auf einem Chip ist das Gesichtsbild gespeichert. Daher muss das Foto besonderen Anforderungen genügen (s.  Fotomustertafel).

Außerdem werden bei der Beantragung zwei Fingerabdrücke per Scanner aufgenommen und ebenfalls auf den Chip gespeichert.

Empfehlung

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen (vgl. auch: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes) und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen. Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Risiko bei den Reisenden. Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen (bspw. für die zusätzliche Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, für eine etwaige Umbuchung der Reise) kann seitens der Pass-/ Ausweisbehörden nicht erfolgen.

Reisepass

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